Wir helfen Ihnen bei der Abklärung betreffend Unterstellung unter die Gefahrgut-Beauftragtenverordnung (GGBV).
Wir übernehmen Mandate als externe Gefahrgutbeauftragte.
Wir sind Ihnen bei der Erstellung der Sicherungspläne (Kap. 1.10 ADR 2005) behilflich.
Zusammen mit allen involvierten Personen entwickeln wir die Konzepte für Ihren Betrieb und optimieren Ihre Entsorgungsstrategie.
Wir schulen Ihre Mitarbeiter im Umgang mit Sonderabfällen.